ich packe das Thema einmal hier hinein, denn es könnte vielleicht noch den ein oder anderen Leser interessieren.
Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur mobilen Internetnutzung gefällt: Wer einen drahtlosen Internet-Anschluss über WLAN nutzt, muss ihn mit einem eigenen Passwort sichern. Andernfalls haftet er in Höhe von 100 Euro, wenn Fremde über einen unzureichend gesicherten WLAN-Zugang urheberrechtlich geschützte Werke herunterlanden oder verbreiten. Allerdings hat derjenige, dem diese Daten gehören, keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Gutes Urteil wie ich finde, auch das die Kosten auf 100€ gedeckelt wurden. Das sollte auch mal generell bei diesen ganzen Abmahnungen gemacht werden. Da hat sich ja noch ne ganze Industrie für gescheiterte Anwälte etabliert....
Es ist natürlich immer noch höchst verantwortungslos sein W-Lan ungeschützt zu lassen.
Ich stelle mir gerade vor, wie Filesharer damit Unfug treiben. Wenn sich zwei kennen, bleibt das W-Lan ungeschützt, nur ein MAC-Adressen Filter aktiv und jeder saugt über des anderen Internetzugang das Netz leer. Und im schlimmsten Fall kostets nur 100 Euro. Wenn man von der Flucht danach absieht