Eure Wii auch so warm?

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Porky
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Beitrag von Porky »

sylviosan hat geschrieben:Ging denn bei denen unter euch, die das Problem auch hatten, alles glatt?
Nicht ganz, meine angeblich "ausgetauschte" Wii sah ziemlich gebraucht aus und ich hatte natürlich einen neuen Wii-Code, aber auch diejenigen die meinen neuen Code haben, können nicht mit mir kommunizieren, die Name bleibt grau, aber ich hab keine Lust die Konsole deswegen nochmal einzuschicken... >.<
Pfanner
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Beitrag von Pfanner »

Cuber89 hat geschrieben:
sylviosan hat geschrieben:Ging denn bei denen unter euch, die das Problem auch hatten, alles glatt?
Nicht ganz, meine angeblich "ausgetauschte" Wii sah ziemlich gebraucht aus und ich hatte natürlich einen neuen Wii-Code, aber auch diejenigen die meinen neuen Code haben, können nicht mit mir kommunizieren, die Name bleibt grau, aber ich hab keine Lust die Konsole deswegen nochmal einzuschicken... >.<
Du lässt dir eine gebrauchte Konsole andrehen? Nintendo versucht das gerne. Mit mir nicht...
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Mr.x
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Beitrag von Mr.x »

sylviosan hat geschrieben:[...]Die GESETZLICHE Gewährleistung über zwei Jahre, die kann nur gegenüber dem Händler geltend gemacht werden, bei dem man das Gerät gekauft hat! [...]
Da bist du aber auf dem Total falschem Dampfer. Der Laden in dem du die Wii oder sonstige sachen gekauft hast, muss bis genau 6 Monate nach Kaufdatum den Garantiefall abwickeln. Grund: Während den ersten 6Monaten geht der Gesetzgeber davon aus das der Schaden schon bei Kauf vorhanden war, und somit ist der Händler in der Beweispflicht die das gegenteil nachzuweisen. NACH den 6 Monaten kommt der HERSTELLER dafür auf, hier ist das dann aber anders DU must nachweisen wenn der Hersteller sich quer stellt, das das Gerät schon vor dem Kauf einen schaden hatte.

Das so ketten wie MediaMarkt oder so die Geräte auch noch nach 6monate zur reperatur annehmen ist reiner Service, hat aber mit dem z.b. dem MM nicht zu tun. Denn die schicken das zu den Firmen.

Kurz und Knapp: Ab dem 7. Monat hat der Verkäufer Gesetzlich nichts mehr mit dem Umtausch zu tun. Wenn er es dennoch aus Unwissenheit oder Kundenfreundlichkeit macht, ist das sein bier.
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sylviosan
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Beitrag von sylviosan »

Mr.x hat geschrieben:
sylviosan hat geschrieben:[...]Die GESETZLICHE Gewährleistung über zwei Jahre, die kann nur gegenüber dem Händler geltend gemacht werden, bei dem man das Gerät gekauft hat! [...]
Da bist du aber auf dem Total falschem Dampfer. Der Laden in dem du die Wii oder sonstige sachen gekauft hast, muss bis genau 6 Monate nach Kaufdatum den Garantiefall abwickeln. Grund: Während den ersten 6Monaten geht der Gesetzgeber davon aus das der Schaden schon bei Kauf vorhanden war, und somit ist der Händler in der Beweispflicht die das gegenteil nachzuweisen. NACH den 6 Monaten kommt der HERSTELLER dafür auf, hier ist das dann aber anders DU must nachweisen wenn der Hersteller sich quer stellt, das das Gerät schon vor dem Kauf einen schaden hatte.

Das so ketten wie MediaMarkt oder so die Geräte auch noch nach 6monate zur reperatur annehmen ist reiner Service, hat aber mit dem z.b. dem MM nicht zu tun. Denn die schicken das zu den Firmen.

Kurz und Knapp: Ab dem 7. Monat hat der Verkäufer Gesetzlich nichts mehr mit dem Umtausch zu tun. Wenn er es dennoch aus Unwissenheit oder Kundenfreundlichkeit macht, ist das sein bier.
Das die Beweispflicht ab dem 7. Monat beim Käufer liegt, das ist korrekt, der Rest aber Unsinn! Geh mal zu Wikipedia oder sonstwohin, da wirst du das genauestens lesen können... ( Sehr ordentlich beschrieben ist es beispielsweise hier... http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm ) Und ich zitiere beispielsweise WP... "Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette." Inwieweit der Händler dann wieder Ansprüche dem Hersteller gegenüber geltend machen kann - weil eben dieser fehlerhafte Ware geliefert hat - das ist eine ganz andere Sache für die auch andere Gesetze gelten, als beim Verkauf an den Endkunden...

Und kurz und knapp und übersichtlich...
1. In den ersten 6 Monaten kannst bei einem Defekt Ansprüche gegenüber dem Händler recht problemlos geltend machen, was aber eigentlich wenig Sinn macht, denn...
2. In den ersten 12 Monaten kannst du ebenfalls ohne echte Schwierigkeiten gegenüber Nintendo Ansrüche geltend machen!
3. Und in den folgenden 12 Monaten kannst du sie auch noch gegenüber dem Händler geltend machen, das wird aber schwierig...

---

At Cuber89... Aha..., naja..., schon blöd... Mal schauen, wie es bei mir läuft..., werde wohl nochmal bisschen rumfragen... Wobei nicht nur Nintendo "gebrauchte" Konsolen ausliefert..., auch von Microsoft hört man das!
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