SeniorDingDong hat geschrieben:Kann die USK nicht quasi "durch die Hintertür" ein Spiel vom Markt fern halten, in dem sie es nicht prüfen ?
Könnte sie, macht sie aber nicht, schließlich bekommt die USK für jedes Prüfverfahren ordentlich "Cash" von den Herstellern.
Intrepid hat geschrieben:Mh... aber ich dachte ohne USK-Siegel darf ein Spiel gar nicht verkauft werden.
Die Spiele dürften auch ohne USK-Siegel verkauft werden, allerdings nur "unter der Ladentheke". Möchte man sie hingegen offen zum Verkauf ausgelegt und bewerben, braucht es die Altersfreigabe.
Intrepid hat geschrieben:
Wie heißt denn dann das Verfahren wo bereits bewertete Spiele wieder aus dem Verkehr gezogen werden? Beschlagnahmung?
Jupp, Beschlagnahmung. Und erst hier wird ein Spiel wirklich verboten, da erst ab diesem Punkt der Handel mit solcher Ware auch schrafbar wird, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, allerdings betrifft das nur indizierte Titel.