Odango hat geschrieben:Eigentlich gilt ja seit diesem Jahr, dass alles unter 150€ Zollfrei ist. Wonach genau richten die beim Zoll sich dann? Evtl. nach einer beigelegten Rechnung, dass das Ding tatsächlich in der Schweiz weniger als 150€ kostet, oder schaun sie nach dem Deutschen vergleichswert und dann dürfen wir die Differenz plus Strafe berappen?
ich zitiere mal noch mehr Text vom Zoll, weil das so vielleicht nicht für jeden sofort verständlich ist, und das für uns ja sehr gute Nachrichten sind
"Rechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht. Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.
Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden."
Quelle: Zollwebsite












