Stichwort dazu: Vertragsfreiheit und Privatautonomie. So mit das erste, was wir im Zivilrecht gelernt haben ist, dass es grundsätzlich jedermann frei steht, Verträge zu schließen oder darauf zu verzichten (gibt allerdings ein paar Ausnahmen, worunter ich das Kaufen von Videospielen eher nicht zählen würde).Odango hat geschrieben:Lösungen gibts also keine, es sei denn es wird den Verkäufern tatsächlich gestattet Spiele einfach nicht rauszurücken wenn sie eindeutig wissen, in welche Hände es gerät, wo es nicht hingehört. Egal ob großer Bruder oder Eltern. Nur bringen wird das auch nix, spätestens nen Tag später hat man das Gesicht desjenigen der das Spiel für wen anderen kaufen wollte vergessen und er bekommts trotzdem.
Wenn du zum Bäcker gehst, muss der dir nicht das Brot verkaufen. Das ist seine persönliche Entscheidung. Natürlich macht er es meistens, denn er möchte ja schließlich Geld verdienen. Siehst du aber so aus, als wenn du gar nicht genug Geld dabei hättest oder er einen anderen guten Grund hätte mit dir keine Verträge zu schließen, dann wird er dir das Brot auch nicht verkaufen.
Deshalb wäre dir, meiner Auffassung nach, gestattet, die Spiele an die Eltern nicht zu verkaufen. Allerdings solltest du das wohl vorher mit deinem Chef abklären. Dem ist es vielleicht wichtiger, dass Geld in die Kasse kommt und könnte daher nicht so begeistert davon sein










