Gleich heute morgen gekommen (gestern Abend die Mail weggeschickt). Ob sie das selbst geschrieben hat? Sandor, was meinst du?Sehr geehrter Herr ----,
vielen Dank für ihre Email vom 20. Februar, auf die ich gerne Bezug nehmen möchte. Computerspiele und andere interaktive Unterhaltungsmedien (Video-, Konsolen-, Online- und Handyspiele) haben in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Der Computer- und Videospielemarkt verzeichnet in Deutschland einen Umsatz von 2 Milliarden Euro, weltweit von 30 Milliarden Euro, und ist damit vergleichbar mit anderen Medienzweigen wie der Musik- oder Filmindustrie.
Die Union setzt sich für eine stärkere Förderung der Computerspielebranche ein. Dieser schnell wachsende Zweig der Kultur- und Medienwirtschaft kann durch einen Computerspielepreis oder die Einrichtung einer Stiftung für interaktive Unterhaltungsmedien gestärkt werden. Aber auch bereits existierende Förderprogramme des Wirtschafts- und Forschungsministeriums sind geeignet, diese dynamische Branche weiter nach vorn zu bringen.
Jedoch müssen Trägermedien, ob Computer, Film, CD oder Fernsehen, wenn Jungendliche durch Text, Bild oder Tönen zum Rassenhass zur Gewaltanwendung, Gewalttätigkeit oder zu Verbrechen aufgestachelt werden, mit einem eindeutigen Verbot rechnen. Und so geschieht es auch. Der Jugendmedienschutz in Deutschland funktioniert. Neue Verbote sind nicht nötig, wenn man die Möglichkeiten des Jugendmedienschutzes nutzt. Im tatsächlichen Vollzug liegt oft noch das Defizit. Das gilt auch für die sogenannten Killerspiele.
Unsere Kinder und Jugendlichen können vor Medieninhalten, die sie in ihrer Entwicklung gefährden, wirksam geschützt werden. Dabei stehen nicht nur die in letzter Zeit in Verruf gekommenen sogenannten Killerspiele im Focus der Bundesprüfstelle.
Die Bundesprüfstelle leistet einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag. Indizierte Medien dürfen nicht mehr beworben werden. Damit wird sichergestellt, dass diese Medien keinen breiten Bekanntheitsgrad erlangen können. Doch dabei bleibt es nicht. Seit 2005 ist die Bundesprüfstelle um den medienpädagogischen Bereich erweitert worden. Die Förderung wertorientierter Medienanwendung wird verstärkt. Positive Beispiele für Jugendliche setzen ist der richtige Weg. Außerdem müssen Eltern besser informiert und Pädagogen im Bereich Neue Medien fortgebildet werden.
Die Prüfstelle kann nur auf Veranlassung einer Behörde tätig werden. Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit sind Grundrechte, deren Garantie mit der ebenfalls im Grundgesetz verankerten Aufgabe des Jugendschutzes in Einklang gebracht werden muss. Der Jugendmedienschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, keine alleinige von Prüfstellen oder Strafverfolgungsbehörden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher aufgerufen, Medien bei Verdacht auf Jugendgefährdung einer Behörde oder einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu melden. Nur auf diesem Wege können Inhalte geprüft und gegebenenfalls indiziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz
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Annette Widmann-Mauz MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227-77217
Fax. 030/227-76749
e-mail: annette.widmann-mauz@bundestag.de
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